Wann wird für eine Photovoltaikanlage eine Baugenehmigung benötigt?

Ob für Ihre Photovoltaikanlage eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel benötigen kleine bis mittelgroße Anlagen, die auf Wohngebäuden installiert werden, keine Baugenehmigung. Dies gilt insbesondere, wenn die Anlage flach auf dem Dach angebracht wird und das Erscheinungsbild des Gebäudes nicht wesentlich verändert.

Ausnahmen gibt es jedoch. Wenn Ihr Gebäude unter Denkmalschutz steht, Sie in einem Gebiet mit besonderen baurechtlichen Vorschriften leben oder die Anlage eine bestimmte Größe überschreitet, könnte eine Baugenehmigung erforderlich sein. Auch bei einer Installation auf einem Flachdach mit einer erhöhten Aufständerung der Module kann eine Genehmigung notwendig sein. Zusätzliche regionale Bestimmungen, wie sie in Bebauungsplänen oder Schutzgebieten festgelegt sind, können ebenfalls Einfluss auf die Genehmigungspflicht haben.

Wir empfehlen Ihnen, sich bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder einem Fachplaner über die konkreten Anforderungen in Ihrem Fall zu informieren. Gerne stehen auch wir Ihnen zur Verfügung, um Ihre individuellen Fragen zu klären und Ihnen bei der Umsetzung Ihres Projekts zu helfen. Kontaktieren Sie uns für eine ausführliche Beratung und Unterstützung bei der Planung und Realisierung Ihrer Photovoltaikanlage.

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Gerne beraten wir Sie persönlich und helfen Ihnen bei der Umsetzung!